Vor ein paar Tagen hatte die deutsche Frauennationalmannschaft bei der Europameisterschaft einen herben Rückschlag zu beklagen: Das letzte Vorrundenspiel gegen Schweden ging mit sage und schreibe 1:4 verloren. Ein Aspekt des Debakels: Beim Stand von 1:2 klärte Abwehrspielerin Carlotta Wamser einen Torschuss mit der Hand auf der deutschen Torlinie – Platzverweis für Wamser und Elfmeter für Schweden. Fridolina Rolfö verwandelte zum 3:1 aus schwedischer Sicht. Und in Deutschland gab es einen Aufschrei. Denn man wurde ja doppelt bestraft – mit einer roten Karte und einem Elfmeter! Und ist nicht die Doppelbestrafung (manchmal auch als Dreifachbestrafung bezeichnet, weil ja auch noch eine Sperre für den Rotsünder folgt) heutzutage verboten?
Nein. Die so oft diskutierte „Abschaffung der Doppelbestrafung“ bezieht sich auf eine ganz bestimmte Situation, nämlich auf die sogenannte Notbremse.
Eine Notbremse liegt vor, wenn eine direkte Torchance durch ein Foul vereitelt wird. Bis 2016 gab es in diesem Fall auf jeden Fall eine rote Karte und abhängig vom Ort des Geschehens entweder Freistoß (außerhalb des Strafraums) oder Elfmeter (innerhalb des Strafraums). Auf Betreiben einiger nationaler Verbände, darunter dem DFB, die eine „doppelte Bestrafung“ durch Elfmeter und Platzverweis in vielen Fällen für zu hart hielten, wurde diese Regelung beginnend mit der Europameisterschaft 2016 abgeschwächt: Während für eine Notbremse außerhalb des Strafraums weiterhin Platzverweis plus Freistoß zwingend sind, kann es der Schiedsrichter bei einer Notbremse innerhalb des Strafraums unter Umständen bei Elfmeter plus gelber Karte belassen.
Dieser Fall liegt vor, wenn:
- Die Notbremse im Strafraum passiert und mit Elfmeter geahndet wird;
- das Foul im Kampf um den Ball passierte;
- das Foul nicht per se mit Rot zu ahnden wäre (wie etwa ein besonders brutales Foul).
Das bedeutet: Die Doppelbestrafung wird nach wie vor eingesetzt, wenn ein Foul nicht im direkten Kampf um den Ball passiert (die offiziellen DFB-Regeln weisen etwa darauf hin, dass „Halten, Ziehen, Stoßen oder [ein Foul ohne] Möglichkeit, den Ball zu spielen“ weiterhin einen Platzverweis nach sich ziehen) oder ohnehin in die Kategorien „Grobes Foulspiel“ oder „Tätlichkeit“ fällt.
Darüber hinaus bezieht sich diese Regelentschärfung ausschließlich auf Notbremsen; bei allen anderen seit jeher rotwürdigen Vergehen im Strafraum wird nach wie vor eine „Doppelbestrafung“ verhängt. Das gilt insbesondere für die Torverhinderung durch Handspiel. Um erneut das DFB-Regelwerk zu zitieren: „ Wenn ein Spieler ein Tor oder eine offensichtliche Torchance des Gegners durch ein Handspielvergehen vereitelt, wird er unabhängig vom Ort des Vergehens des Feldes verwiesen (mit Ausnahme des Torhüters im eigenen Strafraum)“. Der Platzverweis für Wamser war also korrekt.
Quellen: Deutscher Fußball-Bund: Fußball-Regeln 2023/2024. S. 80f. (https://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/287914-AU2300707_PL_Broschuere.pdf); Spox: Erklärung zu Elfmeter und Rote Karte: Wann gilt die Doppelbestrafung? 14.06.2024 (https://www.spox.com/fussball/listen/regeln-notbremse-doppelbestrafung-wann-rote-gelbe-karte-elfmeter-foul/3723635 , abgerufen am 15.07.2025); Kellner, Uwe: Notbremse Rot oder Gelb? Dreifachbestrafung entfällt in den meisten Fällen. 17.09.2024 (https://www.anpfiff.info/sites/cms/artikel.aspx?SK=2&Btr=115571&Rub=109 , abgerufen am 15.07.2025); https://de.wikipedia.org/wiki/Notbremse_(Fu%C3%9Fball) (abgerufen am 15.07.2025)
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