Man erlebt es eher selten, aber doch immer mal wieder: Der Schiedsrichter bekommt nach einer kritischen Entscheidung einen Hinweis vom Videoassistenten, es folgt eine kurze Diskussion, der Schiri sieht sich die Szene nochmal auf dem Bildschirm am Spielfeldrand an – und bleibt dann bei seiner ursprünglichen Entscheidung! Das zieht in der Regel einen Sturm der Entrüstung unter den Fans in den sozialen Netzwerken nach sich. Denn der Schiedsrichter darf doch nicht einfach einen Einspruch des Videoassistenten ignorieren!
Aber er darf. Die Regeln sind hier eindeutig: Der Schiedsrichter hat auch in Zeiten des Videobeweises noch die Entscheidungsgewalt auf dem Platz; der Videoschiedsrichter ist „nur“ ein weiterer Assistent, der dem Schiedsrichter bei Entscheidungen beratend zur Seite steht, ihn jedoch nicht überstimmen kann[i].
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