Insbesondere befeuert durch die Missgunst über das erfolgreiche Turnier der Engländer kam während der Europameisterschaft 2020/21 in den sozialen Medien vermehrt die Frage auf, warum England überhaupt an der EM teilnehmen dürfe, nachdem es doch aus der EU ausgetreten sei. Auch andere Nicht-EU-Länder, die an Europameisterschaften teilnehmen, sehen sich immer wieder dieser Frage gegenüber.
Die Antwort ist einfach: Ausrichter der Europameisterschaft ist nicht die Europäische Union, sondern der europäische Fußballverband UEFA. Bedingung zur Teilnahme an der EM und anderen europäischen Fußballwettkämpfen wie der Champions League ist also nicht die EU-, sondern die UEFA-Mitgliedschaft. Diese ist nach UEFA-Statuten keineswegs an eine EU-Mitgliedschaft gebunden, sondern lediglich an die geographische Lage in Europa – und selbst davon kann in Ausnahmefällen abgesehen werden[i]. Derzeit gibt es 23 UEFA-Verbände, deren Nation zwar zweifelsfrei in Europa liegt, aber kein EU-Mitglied ist – neben England (und den anderen britischen Verbänden) auch einige osteuropäische Verbände wie die Ukraine und beliebte (und daher selten angegangene) Verbände wie Island, die Schweiz oder Norwegen; dazu kommen fünf Verbände, die nicht einmal in einem europäischen Land sitzen, darunter neben dem Grenzfall Türkei zum Beispiel auch Israel und Aserbaidschan[ii]. EM-Teilnahme und EU-Mitgliedschaft haben also nichts miteinander zu tun.
[i] UEFA-Statuten, Ausgabe Februar 2018; einsehbar unter https://de.uefa.com/MultimediaFiles/Download/uefaorg/General/02/54/12/65/2541265_DOWNLOAD.pdf
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