Okay, Fußballkenner wissen das natürlich. Aber erstaunlicherweise trifft man immer wieder Laien an, die Abseitsfallen mit Fouls und Schwalben zu den bestrafenswerten Regelverstößen im Fußball zählen. Daher sei hier ein für alle Mal klargestellt: Dem Gegner eine Abseitsfalle zu stellen (also die Abwehr so nach vorne zu verrücken, dass sein Pass in den Angriff zu einer Abseitsstellung führt) ist ein völlig legaler Spielzug.
Vor ein paar Tagen hatte die deutsche Frauennationalmannschaft bei der Europameisterschaft einen herben Rückschlag zu beklagen: Das letzte Vorrundenspiel gegen Schweden ging mit sage und schreibe 1:4 verloren. Ein Aspekt des Debakels: Beim Stand von 1:2 klärte Abwehrspielerin Carlotta Wamser einen Torschuss mit der Hand auf der deutschen Torlinie – Platzverweis für Wamser und Elfmeter für Schweden. Fridolina Rolfö verwandelte zum 3:1 aus schwedischer Sicht. Und in Deutschland gab es einen Aufschrei. Denn man wurde ja doppelt bestraft – mit einer roten Karte und einem Elfmeter! Und ist nicht die Doppelbestrafung (manchmal auch als Dreifachbestrafung bezeichnet, weil ja auch noch eine Sperre für den Rotsünder folgt) heutzutage verboten? Nein. Die so oft diskutierte „Abschaffung der Doppelbestrafung“ bezieht sich auf eine ganz bestimmte Situation, nämlich auf die sogenannte Notbremse. Eine Notbremse liegt vor, wenn eine direkte Torchance durch ein Foul vereitelt wird. Bi...
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